Wenn Gerichte Fakten brauchen, brauchen sie einen Sachverständigen. Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter werde ich von sächsischen Gerichten mit der Erstellung rechtsverbindlicher Fachgutachten betraut – unparteiisch, methodisch sauber und termingerecht.
Grundlagen
Ein Gerichtsgutachten entsteht im Auftrag eines Gerichts. Der Richter bestellt einen öffentlich bestellten Sachverständigen, um eine Rechtsfrage zu klären, die spezifisches Fachwissen erfordert – in meinem Fall: alles rund um Putz, Stuck und Trockenbau.
Als gerichtlich bestellter Sachverständiger bin ich beiden Parteien gegenüber gleichermaßen verpflichtet. Ich untersuche den Sachverhalt unvoreingenommen, beziehe alle relevanten Normen und Regelwerke ein und lege meine Erkenntnisse schriftlich nieder – für Richter verständlich und fachlich hieb- und stichfest.
Rechtliche Grundlage: Die Bestellung gerichtlicher Sachverständiger richtet sich nach §§ 402 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) sowie § 73 StPO bei Strafverfahren. Das Honorar wird nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet.
Hinweis für Verfahrensparteien: Den gerichtlichen Sachverständigen bestellt ausschließlich das Gericht. Als Partei können Sie jedoch ein Privatgutachten in Auftrag geben und dieses als Beweismittel einreichen – oder im Vorfeld eines Verfahrens nutzen, um Ihre Position fundiert zu stärken.
Für welche Gerichte tätig
Amts- und Landgerichte
Baurechtliche Streitigkeiten, Werkvertragsrecht, Mietrecht – der häufigste Einsatzbereich.
Oberlandesgerichte
Berufungsverfahren und komplexe Baurechtsfälle mit höheren Streitwerten.
Verwaltungsgerichte
Baugenehmigungen, öffentliche Ausschreibungen, Streitigkeiten mit Behörden.
Selbstständige Beweisverfahren
Gerichtliche Beweissicherung noch vor Klageerhebung – um Fakten dauerhaft festzuhalten.
Orientierung
Beide Gutachtenarten haben ihre Berechtigung – und oft ergänzen sie sich. Hier der Überblick.
Tipp: Ein fundiertes Privatgutachten noch vor Klageerhebung stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich und kann einen Rechtsstreit oft vollständig vermeiden. Sprechen Sie mich an – ich berate Sie, welcher Weg für Ihre Situation sinnvoller ist.
Ablauf
Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und läuft in festen Schritten ab – für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar.
Fachgebiet
Gerichte stellen mir konkrete Fachfragen – hier die häufigsten Beweisthemen aus meiner gutachterlichen Praxis.
Entspricht die ausgeführte Arbeit den vereinbarten Anforderungen, der anerkannten Regel der Technik und den einschlägigen DIN-Normen?
Liegt die Ursache beim ausführenden Handwerker, der Planung, dem Bauherrn selbst oder einem Vorgewerk?
Wie hoch sind die ortsüblichen und angemessenen Kosten für die fachgerechte Mängelbeseitigung oder Neuherstellung?
War die Abnahme zu Recht verweigert? Welche Restmängel liegen noch vor und wie erheblich sind diese?
Wurden alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht? Was wurde geschuldet, was wurde geliefert?
Minderungswert, Abzug „neu für alt", technischer Zeitwert bei Schadensersatzforderungen an bestehenden Bauteilen.
Häufige Fragen
Weitere Leistungen
Unabhängige Begutachtung auf Ihre Initiative hin – die schnellere und flexiblere Variante für außergerichtliche Einigungen.
Mehr erfahrenNeutrale Begutachtung für beide Parteien – verbindlich und ohne Gericht. Schneller, günstiger, oft besser.
Mehr erfahrenUrsachenforschung und Sanierungsempfehlung – bevor der Streit eskaliert und Kosten aus dem Ruder laufen.
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