Was ist das?

Ihre fachliche Grundlage im Streitfall – das Sachverständigengutachten

Wenn bei Putz-, Stuck- oder Trockenbauarbeiten etwas nicht stimmt, brauchen Sie mehr als ein Bauchgefühl: Sie brauchen Fakten, dokumentiert von einer anerkannten Fachkraft.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Stuckateurhandwerk erstelle ich Privatgutachten, die Schäden und Mängel objektiv beschreiben, fachlich bewerten und Ursachen klar benennen. Das gibt Ihnen eine belastbare Grundlage – für außergerichtliche Einigungen, Versicherungsforderungen oder im Streitfall auch vor Gericht.

Wichtig: Ein Privatgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen hat erheblich mehr Gewicht als ein normales Schreiben. Handwerker, Versicherungen und Gerichte erkennen es als qualifizierte Fachaussage an.

Unverbindlich anfragen

Was ein Gutachten leisten kann

  • Mängel und Schäden objektiv dokumentieren und bewerten
  • Ursachen eindeutig benennen (Ausführungsfehler, Material, Planung)
  • Kosten für Mängelbeseitigung einschätzen
  • Grundlage für Gewährleistungsansprüche schaffen
  • Versicherungsleistungen belegen und einfordern
  • Gerichtsverwertbares Beweismittel liefern
  • Empfehlungen zur Sanierung und Instandsetzung geben

Leistungsumfang

Was ich begutachte

Mein Fachgebiet umfasst alle Arbeiten des Stuckateurhandwerks – von historischem Stuck bis zu modernen Trockenbauwänden.

Innen- und Außenputz

Risse, Abplatzungen, Hohllagen, fehlerhafte Schichtdicken, Normabweichungen (DIN 18550), unsachgemäße Untergrundvorbereitung.

Historischer und dekorativer Stuck

Schäden an profilierten Stuckleisten, Stuckaturen, Stuckmarmor und Zierputzen in Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden.

Trockenbau und Gipskarton

Planheitsmängel, fehlerhafte Verfugung, falsche Unterkonstruktion, Mängel an abgehängten Decken (DIN 18181, DIN 18183).

Feuchteschäden an Putzflächen

Salzausblühungen, Schimmelbefall infolge von Putzfehlern, aufsteigende Feuchtigkeit und deren Einfluss auf Putzsysteme.

Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)

Mängel an Armierungsputz, Oberputz und Anschlüssen bei nachträglicher Fassadendämmung, Ausführungsfehler und Schäden.

Abnahme und Baubegleitung

Technische Abnahme von Putz- und Trockenbauarbeiten, Beurteilung von Restmängeln, Zustandsdokumentation vor Ablauf der Gewährleistung.

Ablauf

So läuft eine Begutachtung ab

Von Ihrer ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten begleite ich Sie durch jeden Schritt – transparent, termingerecht und fachlich fundiert.

Inhalt eines Pietzsch-Gutachtens

Vollständige Objektbeschreibung

Baujahr, Nutzung, betroffene Bereiche und Vorschäden.

Fotodokumentation

Vollständige Bildnachweise aller Schäden und Mängel.

Messergebnisse & Befunde

Schichtdicken, Ebenheit, Haftfestigkeit, Feuchte – nachvollziehbar dokumentiert.

Normreferenzen & Regelwerke

Einschlägige DIN-Normen, VOB und anerkannte Regeln der Technik.

Beurteilung & Kausalität

Klare Aussage zu Ursache, Verantwortlichkeit und Mangelhaftigkeit.

Sanierungsempfehlung

Konkrete Handlungsempfehlungen und ggf. Kostenschätzung für die Mängelbeseitigung.

Jetzt Gutachten anfragen

Für wen?

Wer braucht ein Privatgutachten?

Meine Gutachten richten sich an alle, die Klarheit über Putz-, Stuck- oder Trockenbauschäden benötigen.

Bauherren & Eigentümer

Bei Streit mit dem Handwerker, nach Renovierungen oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Vermieter & Mieter

Bei Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen, Mietminderungen oder Übergabeprotokoll-Streitigkeiten.

Architekten & Planer

Zur Abnahme von Handwerksleistungen, Beweissicherung vor Projektübergabe oder bei Planungsstreitigkeiten.

Versicherungen

Für die Schadensbewertung bei Leitungswasser-, Sturm- oder sonstigen Gebäudeschäden an Putzflächen.

Handwerksbetriebe

Zur Absicherung bei ungerechtfertigten Mängelrügen oder Auseinandersetzungen mit Auftraggebern.

Käufer & Verkäufer

Zustandserfassung und Bewertung von Putz und Stuck beim Immobilienkauf oder -verkauf.

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten

Ein Privatgutachten ist eine unabhängige, fachkundige Bewertung von Schäden oder Mängeln durch einen Sachverständigen. Sie benötigen es, wenn Sie Mängelbeseitigung von einem Handwerksbetrieb fordern, Schadensersatz von einer Versicherung verlangen oder einen Streit außergerichtlich oder vor Gericht klären möchten. Als öffentlich bestellter Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die als qualifizierte Fachaussage anerkannt werden.
Ja. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten nach denselben Standards, die auch Gerichte anlegen. Ein Privatgutachten ist als Beweismittel einreichbar und hat erhebliches Gewicht bei der Einschätzung durch Richter. Im Prozess kann das Gericht ergänzend ein eigenes Gerichtsgutachten einholen – mein Privatgutachten dient dann als fachliche Vorlage.
Mein Fachgebiet umfasst alle Arbeiten des Stuckateurhandwerks: Innen- und Außenputz, historischer und dekorativer Stuck, Trockenbau (Gipskartonwände und -decken), Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sowie Feuchteschäden und Schimmel in Verbindung mit Putzflächen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen dazu gehört, fragen Sie mich einfach an.
Die Kosten richten sich nach Aufwand: Anfahrt, Ortstermin, Untersuchungsumfang, Rechercheaufwand und Berichtserstellung. Ich orientiere mich am JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), das auch für gerichtlich bestellte Sachverständige gilt. Gerne bespreche ich nach einem ersten Gespräch über Ihr Anliegen den voraussichtlichen Aufwand mit Ihnen.
Das hängt vom Umfang des Auftrags ab. Einfachere Begutachtungen mit Kurzbericht können innerhalb weniger Tage nach dem Ortstermin abgeschlossen sein. Umfangreiche Schadensfälle mit Laboruntersuchungen oder komplexen Normrecherchen können 2–4 Wochen in Anspruch nehmen. Bei Dringlichkeit (z. B. drohende Verjährung) sprechen Sie mich bitte gezielt an.
Ja, ich bin in ganz Sachsen tätig – Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Meißen, Bautzen, Zwickau und darüber hinaus. Mein Büro liegt in Gauernitz OT Constappel bei Meißen, zentral für alle sächsischen Regionen. Auch überregionale Einsätze sind nach Absprache möglich.

Schaden dokumentiert – und jetzt?

Schildern Sie mir Ihren Fall kurz – telefonisch oder per E-Mail. Ich sage Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie wir am besten vorgehen.

Weitere Leistungen

Was ich sonst noch für Sie tue

Gerichtsgutachten

Als gerichtlich bestellter Sachverständiger erstelle ich richterlich verwertbare Beweisgutachten für laufende Verfahren.

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Schiedsgutachten

Neutrale Begutachtung zur außergerichtlichen Einigung – spart Zeit, Nerven und Gerichtskosten.

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Baubegleitung

Qualitätskontrolle während laufender Putz- und Trockenbauarbeiten – Mängel erkennen, bevor sie teuer werden.

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