Ein Baustreit muss nicht vor Gericht landen. Als neutraler Schiedsgutachter kläre ich Tatsachenfragen zu Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten – verbindlich für beide Parteien, deutlich schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Grundlagen
Wenn zwei Parteien sich über eine Tatsachenfrage streiten – hat der Handwerker mangelhaft gearbeitet, entspricht der Putz der vereinbarten Qualität, wie hoch ist der Schaden wirklich? – können sie gemeinsam einen neutralen Sachverständigen beauftragen, dessen Beurteilung beide akzeptieren.
Das Ergebnis ist das Schiedsgutachten: eine fachliche Feststellung, die von beiden Seiten vertraglich als verbindlich anerkannt wurde. Es beendet den Streit auf sachlicher Ebene – ohne Richter, ohne Anwaltspflicht, ohne jahrelange Verfahren.
Rechtliche Basis: Das Schiedsgutachten beruht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beider Parteien (Schiedsgutachtervertrag). Die Bindungswirkung ergibt sich aus § 317 ff. BGB. Eine Anfechtung ist nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder grober Unbilligkeit möglich.
Nicht zu verwechseln mit einem Schiedsverfahren, das das gesamte Gerichtsverfahren ersetzt und mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch endet. Das Schiedsgutachten klärt Tatsachen – die rechtliche Konsequenz ziehen die Parteien selbst oder in einem nachgelagerten Verfahren.
Was das Schiedsgutachten klärt
Warum Schiedsgutachten?
Ein Gerichtsverfahren ist teuer, langwierig und belastet Beziehungen. Das Schiedsgutachten bietet eine sachliche, schnelle und respektvolle Alternative.
Statt jahrelangem Rechtsstreit: Das Schiedsgutachten ist oft innerhalb von Wochen abgeschlossen – der Streit damit erledigt.
Kein Anwaltszwang, keine Gerichtsgebühren, keine Verfahrenskosten – die Parteien teilen lediglich das Sachverständigenhonorar.
Das Verfahren bleibt privat. Kein öffentliches Protokoll, keine Pressemitteilungen, keine öffentlich zugänglichen Urteile.
Ein kooperatives Verfahren schont die Geschäftsbeziehung. Besonders sinnvoll zwischen Unternehmen oder bei laufenden Projekten.
Die Beurteilung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen – nicht durch einen Laienrichter. Das Ergebnis steht auf solider Grundlage.
Fragestellung, Umfang und Frist bestimmen die Parteien selbst. Das Verfahren passt sich dem Streitfall an – nicht umgekehrt.
Ablauf
Das Verfahren ist flexibel und richtet sich nach dem, was beide Parteien vereinbaren. Typischerweise läuft es so ab:
Wann sinnvoll?
Nicht jeder Streit lohnt einen Rechtsweg. Diese Situationen sind typische Anwendungsfälle für ein Schiedsgutachten.
Beide Seiten wollen den Streit beenden, nicht eskalieren. Zeitdruck oder laufende Projekte erfordern zügige Klärung.
Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten weiter zusammen oder wollen es. Ein fairer Ausgleich ohne gegenseitige Anschuldigungen vor Gericht.
Gerichtsverfahren rechnen sich ab einem bestimmten Streitwert. Darunter ist ein Schiedsgutachten die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Keine öffentliche Verhandlung, kein Urteil in Datenbanken – das Schiedsgutachten bleibt zwischen den Parteien.
Viele Werkverträge und VOB-Verträge sehen Schiedsgutachterklauseln vor. In diesem Fall ist das Verfahren bereits vertraglich vorgesehen.
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird: Ein Schiedsgutachten klärt, ob der Fall überhaupt klageträchtig ist – und spart im Zweifel viel Geld.
Häufige Fragen
Weitere Leistungen
Unabhängige Begutachtung auf Ihre Initiative – die flexible Grundlage für Verhandlungen oder als Beweismittel vor Gericht.
Mehr erfahrenWenn doch geklagt wird: Als öffentlich bestellter Sachverständiger werde ich von Gerichten in ganz Sachsen bestellt.
Mehr erfahrenMängel erkennen, bevor sie Streitpotenzial werden – Qualitätskontrolle während laufender Bauarbeiten.
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