Grundlagen

Was ist ein Schiedsgutachten?

Wenn zwei Parteien sich über eine Tatsachenfrage streiten – hat der Handwerker mangelhaft gearbeitet, entspricht der Putz der vereinbarten Qualität, wie hoch ist der Schaden wirklich? – können sie gemeinsam einen neutralen Sachverständigen beauftragen, dessen Beurteilung beide akzeptieren.

Das Ergebnis ist das Schiedsgutachten: eine fachliche Feststellung, die von beiden Seiten vertraglich als verbindlich anerkannt wurde. Es beendet den Streit auf sachlicher Ebene – ohne Richter, ohne Anwaltspflicht, ohne jahrelange Verfahren.

Rechtliche Basis: Das Schiedsgutachten beruht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beider Parteien (Schiedsgutachtervertrag). Die Bindungswirkung ergibt sich aus § 317 ff. BGB. Eine Anfechtung ist nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder grober Unbilligkeit möglich.

Nicht zu verwechseln mit einem Schiedsverfahren, das das gesamte Gerichtsverfahren ersetzt und mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch endet. Das Schiedsgutachten klärt Tatsachen – die rechtliche Konsequenz ziehen die Parteien selbst oder in einem nachgelagerten Verfahren.

Was das Schiedsgutachten klärt

Liegt ein Mangel im Sinne der vereinbarten Leistung vor?
Entspricht die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik?
Wie hoch ist der Schaden oder der Wert der erbrachten Leistung?
Was kostet die fachgerechte Mängelbeseitigung?
Wer hat welche Ausführungsfehler zu verantworten?
War die Verweigerung der Abnahme berechtigt?
Ohne
Gericht & Anwaltszwang – die Parteien bleiben in der Hand
Beide
Parteien akzeptieren das Ergebnis vertraglich im Voraus
Final
Rechtssicher und bindend – Anfechtung nur in Ausnahmefällen

Warum Schiedsgutachten?

Was Sie gewinnen – gegenüber dem Klageweg

Ein Gerichtsverfahren ist teuer, langwierig und belastet Beziehungen. Das Schiedsgutachten bietet eine sachliche, schnelle und respektvolle Alternative.

Deutlich schneller

Statt jahrelangem Rechtsstreit: Das Schiedsgutachten ist oft innerhalb von Wochen abgeschlossen – der Streit damit erledigt.

Kostengünstiger

Kein Anwaltszwang, keine Gerichtsgebühren, keine Verfahrenskosten – die Parteien teilen lediglich das Sachverständigenhonorar.

Diskret & vertraulich

Das Verfahren bleibt privat. Kein öffentliches Protokoll, keine Pressemitteilungen, keine öffentlich zugänglichen Urteile.

Beziehung bleibt erhalten

Ein kooperatives Verfahren schont die Geschäftsbeziehung. Besonders sinnvoll zwischen Unternehmen oder bei laufenden Projekten.

Fachlich fundiert & verbindlich

Die Beurteilung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen – nicht durch einen Laienrichter. Das Ergebnis steht auf solider Grundlage.

Flexibler Rahmen

Fragestellung, Umfang und Frist bestimmen die Parteien selbst. Das Verfahren passt sich dem Streitfall an – nicht umgekehrt.

Ablauf

So läuft ein Schiedsgutachten ab

Das Verfahren ist flexibel und richtet sich nach dem, was beide Parteien vereinbaren. Typischerweise läuft es so ab:

Wann sinnvoll?

Wann ist ein Schiedsgutachten die richtige Wahl?

Nicht jeder Streit lohnt einen Rechtsweg. Diese Situationen sind typische Anwendungsfälle für ein Schiedsgutachten.

Schnelle Lösung gewünscht

Beide Seiten wollen den Streit beenden, nicht eskalieren. Zeitdruck oder laufende Projekte erfordern zügige Klärung.

Geschäftsbeziehung erhalten

Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten weiter zusammen oder wollen es. Ein fairer Ausgleich ohne gegenseitige Anschuldigungen vor Gericht.

Streitwert rechtfertigt keinen Prozess

Gerichtsverfahren rechnen sich ab einem bestimmten Streitwert. Darunter ist ein Schiedsgutachten die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.

Diskretion erforderlich

Keine öffentliche Verhandlung, kein Urteil in Datenbanken – das Schiedsgutachten bleibt zwischen den Parteien.

Schiedsgutachten vertraglich vereinbart

Viele Werkverträge und VOB-Verträge sehen Schiedsgutachterklauseln vor. In diesem Fall ist das Verfahren bereits vertraglich vorgesehen.

Vor Klageerhebung prüfen

Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird: Ein Schiedsgutachten klärt, ob der Fall überhaupt klageträchtig ist – und spart im Zweifel viel Geld.

Häufige Fragen

Was Sie noch wissen möchten

Ein Schiedsgutachten klärt ausschließlich Tatsachenfragen – etwa ob ein Putz mangelhaft ausgeführt wurde oder wie hoch der Schaden ist. Die rechtliche Konsequenz (z. B. wer zahlt) ziehen die Parteien selbst oder per Gericht. Ein Schiedsverfahren hingegen ersetzt das gesamte Gerichtsverfahren und endet mit einem vollstreckbaren Schiedsspruch – inklusive Rechts- und Kostenfragen.
Ja – wenn dies im Schiedsgutachtervertrag so vereinbart wurde. Das Gutachten kann dann nur noch bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder grober Unbilligkeit angefochten werden (§ 319 BGB analog). Die Hürde für eine erfolgreiche Anfechtung ist bewusst hoch angesetzt, um das Verfahren nicht zu unterlaufen.
In der Regel teilen beide Parteien die Kosten hälftig – so vereinbart im Schiedsgutachtervertrag. Alternativ kann eine andere Kostenverteilung abgesprochen werden. Das Honorar orientiert sich am JVEG und wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Entscheidend: Es entfallen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Verfahrenskosten.
Ja. Auch wenn kein Schiedsgutachter im Vertrag vorgesehen war, können sich beide Parteien jederzeit nachträglich darauf einigen. Häufig geschieht das, wenn sich ein Streit abzeichnet und beide Seiten eine Eskalation vermeiden wollen. Ich helfe dabei, den Schiedsgutachtervertrag inhaltlich zu gestalten.
Wurde Bindungswirkung vereinbart, ist das Gutachten rechtlich verbindlich – eine schlichte Ablehnung ändert daran nichts. Die andere Partei kann das Gutachten in einem Gerichtsverfahren als starkes Beweismittel einreichen. Ohne Bindungswirkung dient es als qualifizierte Grundlage für weitere Verhandlungen oder einen Rechtsstreit.

Streit vermeiden, bevor er eskaliert.

Sprechen Sie mich an – ich erkläre Ihnen in einem kurzen Gespräch, ob ein Schiedsgutachten für Ihren Fall geeignet ist und wie wir vorgehen würden. Beide Parteien können sich auch gemeinsam melden.

Weitere Leistungen

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